Verbandsrat und Satzung
Satzungsgemäßer Zweck des VdW Bayern, Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V., ist die Förderung seiner Mitglieder. Sein Geschäftsbetrieb dient nicht eigenwirtschaftlichen Interessen. Der Verbandsrat berät den Gesamtvorstand und überwacht die Einhaltung der Beschlüsse des Verbandstages. Die Aufgaben sind in § 9 Abs. 8 der Verbandssatzung aufgeführt.
Auch im Berichtsjahr hat der Verbandsrat seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllt.
Sitzungen und Personalia
2022 wurden vier ordentliche Verbandsratssitzungen durchgeführt, an denen der Gesamtvorstand jeweils teilnahm und über seine Tätigkeit berichtete.
Die Konstituierung des Verbandsrates wurde am 18.05.2022 im Anschluss an den Verbandstag in Garching bei München durchgeführt. Alexander Förster, Schweinfurt, wurde als Vorsitzender und Michael Zaigler, Haar, als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt. Robert Eberl, München, wurde zum Schriftführer des Verbandsrates, Dr. Rainer Mayerbacher, Coburg, zum stellvertretenden Schriftführer gewählt. In den Prüfungsausschuss wurden gewählt: Josef Hartmann, Stadtbergen, Franz Haubner, Nürnberg, Wolfgang Heck, Würzburg, und Günther Krailinger, Straubing. Josef Hartmann wurde erneut zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Franz Haubner wieder zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt. Aufgrund des Todes von Günther Krailinger im August 2022 wurde am 28.09.2022 Bernd Weber, München, als neues Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt.
Mitgliederwesen
Der Verbandsrat stimmte der Aufnahme einer bereits bestehenden Wohnungsgenossenschaft zu. Am 22.11.2022 wurde die NaBau eG, Regensburg aufgenommen. Zudem stimmte der Verbandsrat der Aufnahme von sieben Unternehmen anderer Rechtsformen in den Verband zu: In der Verbandsratssitzung am 23.03.2022 der Longleif GaPa gGmbH, Garmisch-Partenkirchen; am 14.07.2022 der Wohnungsbaugesellschaft Traunstein GmbH & Co. KG, Traunstein und der Wohnungsbaugesellschaft Markt Scheidegg mbH, Scheidegg; am 22.11.2022 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bonn, der Wohnen – Bauen – Grund GmbH & Co. Wohnungsunternehmen KG, Hausham, der Tür an Tür – Miteinander wohnen und leben gGmbH, Augsburg und der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG, Marktoberdorf. Die Ausnahmegenehmigung nach § 63b Abs. 2 Satz 3 Genossenschaftsgesetz wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in allen Fällen erteilt.
Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft
Der Verbandsrat wurde in jeder Sitzung über die aktuellen Gesetzesvorhaben und politischen Diskussionen zur Wohnungspolitik auf Europa-, Bundes- und Landesebene informiert.
Die Europäische Union beschäftigt sich seit Dezember 2021 mit der Ausgestaltung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (Energie Performance of Buildings Directive). EU-Mitgliedsstaaten sollen hierdurch verpflichtet werden, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Um dies bis zum Jahr 2050 umzusetzen, werden Nullemissionsgebäude, nationale Aktionspläne für die Renovierung, Elektromobilität, Renovierungspässe, die Anhebung des Niveaus der Effizienzklassen usw. diskutiert.
Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben sich am 21. Juni 2022 über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) geeinigt. Diese enthält u. a. Regelungen zum Inhalt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert werden sollen, sowie zur Prüfung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zu den Standardentwürfen hat der GdW in Abstimmung mit den Regionalverbänden Stellung bezogen; der VdW Bayern hat sich hieran beteiligt. Nach der CSRD fallen stufenweise ab 2024 sämtliche kapitalmarktorientierte Unternehmen und anschließend alle (nicht-kapitalmarktorientierten) großen Unternehmen und Konzerne mit Sitz in der EU unter den Anwendungsbereich. Große Kapitalgesellschaften sind unmittelbar verpflichtet, ab dem 01.01.2026 Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2025 abzugeben. Der VdW Bayern arbeitet gemeinsam mit Vertretern von Mitgliedsunternehmen an Lösungsansätzen, die praktikabel sind.
Auf Bundesebene startete das Jahr 2022 mit einem Paukenschlag. Der Vorstand der KfW stoppte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die BEG-Förderung mit sofortiger Wirkung zum 24.01.2022, ohne eine Aussage darüber zu treffen, wie mit den bis zum 23.01.2022 eingegangenen Anträgen umgegangen wird und ob und ab wann mit einem Ersatzprogramm zu rechnen ist. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine rückten andere Themen in den Vordergrund. Zum einen ging es um die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Andererseits wurde die Sicherstellung der Energieversorgung zum Megathema. Dies mündete in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV), Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Soforthilfegesetz Erdgas und Wärme), Änderungen des Energiesicherungsgesetzes sowie Änderungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur AVB-Fernwärme-Verordnung, Einführung einer Gas- und Wärmepreis- sowie Strompreisbremse.
Nachdem der Gebäudesektor den zulässigen Wert für Treibhausgasemissionen von 113 Mio. t-CO2-Äquivalente um 2 Mio. t-CO2-Äquivalente überschritten hat, mussten BMWK und BMWSB ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit Maßnahmen vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Wesentliche Punkte sind eine Novelle des GEG, eine Bundesförderung für effiziente Gebäude, serielle Sanierung und effiziente Wärmenetze, die kommunale Wärmeplanung und die Optimierung bestehender Heizungssysteme. Am 08.12.2022 wurde das Wohngeld-Plus-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.01.2023 in Kraft. Die Wohngeld-Plus-Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Wohngeldkomponente, Heizkostenkomponente, Klimakomponente. Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte steigt von rd. 600.000 Haushalten auf 2.000.000 Haushalte. Mit gleichem Datum wurde das CO2-Kostenaufteilungsgesetz veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab dem 01.01.2023 beginnen. Zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft wurden umgesetzt: Das Gesetz greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und die Berechnung erfolgt nach dem von der Wohnungswirtschaft vorgeschlagenen Stufenmodell. Nach dem Koalitionsvertrag sollten jährlich 400.000 neue Wohnungen errichtet werden, davon 100.000 öffentlich geförderte Maßnahmen. Die Bundesregierung hat mit ihrer Förderpolitik und den Gesetzesänderungen maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses Ziel deutlich verfehlt wurde.
Zum 23.03.2022 wurde Christian Bernreiter zum Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Es erfolgte ein regelmäßiger Austausch zu unterschiedlichen Themen. Die Mietpreisbremse wurde für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 auf 203 bayerische Gemeinden ausgeweitet. Am 30.03.2022 wurden die Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) vom Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Zuschüsse in der einkommensorientierten Förderung wurden von 300 €/m² Wohnfläche auf 500 €/m² Wohnfläche erhöht. Darauf haben die Mitgliedsunternehmen schon lange gewartet. Großes Manko ist jedoch die Halbierung beim objektabhängigen Darlehen von 50 % auf 25 %. Die Verbesserung durch die Zuschüsse wird dadurch aufgezehrt. Mit der Überarbeitung der WFB Anfang 2023 wird die Förderung wieder deutlich attraktiver. Nach dem Etatentwurf steigt der Bewilligungsrahmen für die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2023 auf 784 Mio. €. Zusammen mit dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (150 Mio. €), der Studentenwohnraumförderung (38 Mio. €) und der Bayerischen Holzbauförderung (35 Mio. €) wird erstmals die „Wohnungsbaumilliarde“ erreicht. Während die Fördermittel des Bundes erhöht werden, stockt der Freistaat im Bereich des KommWFP auf.
Geschäftsablauf
Der Vorstand berichtete in jeder Sitzung anhand eines schriftlichen Arbeitsberichtes über besondere Vorkommnisse, die Auftragslage, Störfälle und organisatorische Änderungen in den Vorstandsressorts Interessenvertretung, Dienstleistungen und Verbandsorganisation, Rechtsberatung und Bildung sowie Wirtschaftsprüfung und Prüfungsnahe Beratung. Aus den vorgelegten Personalberichten informierte sich der Verbandsrat über Zu- und Abgänge von Mitarbeitenden und über krankheitsbedingte Ausfälle.
Im Mittelpunkt standen im Berichtszeitraum weiterhin die Sicherung der Leistungsfähigkeit des VdW Bayern und die Gewährleistung eines günstigen Gebührengefüges für die Mitgliedsunternehmen. Teilweise war der Geschäftsbetrieb noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigt. Zu Beginn des Jahres wurden die Seminare und Verbandsveranstaltungen ausschließlich digital angeboten. Im Frühjahr konnte auf hybride Formate umgestellt werden. Insbesondere bei den Verbandsveranstaltungen (WohWi FachKon und WohWi im Dialog) war zu spüren, dass man sich einen persönlichen Austausch wünscht. Um im engen Kontakt mit den Mitgliedsunternehmen zu bleiben, erfolgte weiterhin ein reger Austausch im Rahmen der digitalen Mitgliederdialoge. An der Digitalisierung der Organisation und der Abläufe wurde intensiv weitergearbeitet. Die Arbeitsfähigkeit war trotz der bis zum Jahresende bestehenden Pandemielage jederzeit gegeben. Die Personalauslastung war in den meisten Bereichen der VdW Bayern-Gruppe sehr hoch. Die Prüfungsabwicklung im Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung erfolgte im Berichtsjahr stets planmäßig.
Die Zusammenarbeit zwischen Verbandsrat, Gesamtvorstand und der hauptamtlichen Verbandsführung war auch im Berichtsjahr einvernehmlich und kooperativ. Die Beratungen in den Verbandsratssitzungen führten zu konkreten Ergebnissen.
Der Verbandsrat dankt dem Verbandsvorstand und den nebenamtlichen Mitgliedern des Gesamtvorstandes für die im Geschäftsjahr 2022 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Der Dank gilt auch der qualifizierten Arbeit und der Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden des VdW Bayern in einem Jahr voller Herausforderungen. Bei allen Mitgliedsunternehmen, den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen bedankt sich der Verbandsrat für die Unterstützung.