Verbandsrat und Satzung
Satzungsgemäßer Zweck des VdW Bayern, Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V., ist die Förderung seiner Mitglieder. Sein Geschäftsbetrieb dient nicht eigenwirtschaftlichen Interessen. Der Verbandsrat berät den Gesamtvorstand und überwacht die Einhaltung der Beschlüsse des Verbandstages. Die Aufgaben sind in § 9 Abs. 8 der Verbandssatzung aufgeführt.
Auch im Berichtsjahr hat der Verbandsrat seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllt.
Sitzungen und Personalia
2024 wurden vier ordentliche Verbandsratssitzungen durchgeführt, an denen der Gesamtvorstand jeweils teilnahm und über seine Tätigkeit berichtete.
Die Konstituierung des Verbandsrates wurde am 07.05.2024 im Anschluss an den Verbandstag in Lindau durchgeführt. Alexander Förster, Schweinfurt, wurde als Vorsitzender und Karl Scheinhardt, Haar, als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt. Rainer Beyer, Augsburg wurde zum Schriftführer des Verbandsrates, Birgit Eckert-Gmell, München, zur stellvertretenden Schriftführerin gewählt. In den Prüfungsausschuss wurden gewählt: Josef Hartmann, Stadtbergen, Wolfgang Heck, Würzburg, André Rauscher, Erlangen und Bernd Weber, München. Josef Hartmann wurde erneut zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Wolfgang Heck wieder zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt.
Mitgliederwesen
Am 20.03.2024 stimmte der Verbandsrat der Aufnahme der Karschter Wohnen eG i. G., Karlstadt in den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V. zu.
Zudem stimmte der Verbandsrat der Aufnahme von zwei Unternehmen anderer Rechtsformen in den Verband zu: In der Verbandsratssitzung am 20.03.2024 wurde die Aufnahme der Gregor Deurer GmbH & Co. KG, Augsburg beschlossen. Am 26.09.2024 stimmte der Verbandsrat dem Aufnahmeantrag des Kommunalunternehmen Wohnungsbau Haar AdöR, Haar zu. Die Ausnahmegenehmigung nach § 63b Abs. 2 Satz 3 Genossenschaftsgesetz wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in beiden Fällen erteilt.
Der Verbandsrat wurde auch über Anträge auf Unterstützungsleistungen aus Mitteln des Solidaritätsfonds informiert. Eine Anfrage betraf eine junge Genossenschaft aus der Oberpfalz, die aufgrund von Verzögerungen bei der Auszahlung eines Zuschusses für ein Neubauprojekt vorübergehend einen Liquiditätsengpass hatte. Der zuständige Verteilungsausschuss hatte am 19.12.2023 einer Bürgschaft i. H. v. 500,0 T€ als Sicherheit für eine beantragte Zwischenfinanzierung zugestimmt. Da die Genossenschaft ihre Zahlungsfähigkeit kurzfristig anderweitig sicherstellen konnte, wurde die Bürgschaft nicht beansprucht. Des Weiteren musste eine junge Genossenschaft aus Oberbayern einen Insolvenzantrag stellen. Für den Fortbestand der Genossenschaft im Rahmen eines Insolvenzplans musste kurzfristig Rettungskapital akquiriert werden. Dies ist schließlich gelungen, auch weil sich 20 Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern mit insgesamt 330 T€ hieran beteiligt haben. Das Rettungskapital der Mitgliedsunternehmen wurde durch eine Garantieerklärung aus Mitteln des Solidaritätsfonds abgesichert. Der Verteilungsausschuss gab hierzu am 31.10.2024 seine Zustimmung. Schließlich kam es bei einer Bestandsgenossenschaft in Mittelfranken zu einem zwischenzeitlichen Liquiditätsengpass. Ein regional ansässiges Mitgliedsunternehmen war bereit, der Genossenschaft kurzfristig ein Darlehen i. H. v. 500,0 T€ zu geben. Die Absicherung des Darlehens erfolgte durch eine Bürgschaft des Solidaritätsfonds. Der Verteilungsausschuss erteilte seine Zustimmung am 28.11.2024.
Die Änderung der Beitragsordnung des VdW Bayern ab 01.01.2025 wurde im Verbandsrat ebenfalls vorbereitet und diskutiert. Sie wurde vom Verbandsrat am 20.03.2024 einstimmig beschlossen.
Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft
Der Verbandsrat wurde in jeder Sitzung über aktuelle Gesetzesvorhaben und politische Diskussionen zur Wohnungspolitik auf Europa-, Bundes- und Landesebene informiert.
Am 12.03.2024 wurde die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Zu begrüßen ist insbesondere, dass die Mindestenergieeffizienzanforderungen nicht auf Wohngebäude anzuwenden sind. Vielmehr wird auf eine bestimmte Primärenergieeinsparung bis 2030 und bis 2035 Bezug genommen. Die Abstellung auf den Flottenverbrauch und der Verzicht auf eine Anhebung der Standards auf die Effizienzklassen C und D stellt einen Erfolg der Arbeit des GdW und der Regionalverbände dar.
GdW und Regionalverbände begrüßen, dass es mit Dan Jørgensen nun einen EU-Kommissar für Energie und Wohnungsbau gibt. Dieser hat erklärt, dass das Wohnen nach seiner Einschätzung zu einem drängenden gesamteuropäischen Problem geworden ist. Auch deshalb sei die Evaluierung der Beihilferegelungen eine Priorität, insbesondere um sicherzustellen, dass sie den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Eine Initiative soll in einem europäischen Plan für bezahlbares Wohnen münden. Dieser umfasse eine Strategie für den Wohnungsbau, eine paneuropäische Investitionsplattform mit der Europäischen Investitionsbank, die Qualifizierung von Arbeitskräften und die technische Unterstützung.
Das so genannte Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Durch eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und von Verlustverrechnungen sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, mehr zu investieren. Daneben sollte die Bürokratielast verringert werden.
Zur Umsetzung der europäischen CSRD-Richtlinie in nationales Recht wurde ein Referentenentwurf des BMJ vorgelegt, nach welchem die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland für große Kapitalgesellschaften geregelt werden sollten. Die Umsetzung in nationales Recht steht weiterhin aus. Zwischenzeitlich werden auf Ebene der EU-Kommission wesentliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung diskutiert und vorbereitet.
Mit dem Gebäudetyp E-Gesetz sollte einfaches und innovatives Bauen erleichtert werden. Geplant war eine Änderung von § 650a BGB, wonach festzulegen wäre, dass bautechnische Normungen, die sicherheitstechnische Festlegungen enthalten, anerkannte Regeln der Technik sind und bautechnische Normungen, die reine Ausstattungs- und Komfortmerkmale abbilden, jedoch nicht. Es wird auf Verbändeebene darauf hingewirkt, dass das Gesetz von der neuen Bundesregierung wieder aufgegriffen wird.
Der vorliegende Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beinhaltet einige Regelungen, die von der Wohnungswirtschaft als positiv und zukunftsgerichtet erachtet werden. Daneben gibt es auch den Vorschlag, der ein Weisungsrecht der Generalversammlung gegenüber dem Vorstand der Genossenschaft vorsieht. Dies wird von Seiten des GdW und seiner Regionalverbände abgelehnt.
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde durch den Deutschen Bundestag am 18.10.2024 verabschiedet. Damit wird auch die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen des § 52 AO „Gemeinnützige Zwecke“ geregelt. Darin wurde festgelegt, dass das Wohnen bei Einhaltung bestimmter Kriterien steuerlich begünstigt wird.
Bei der Reform der Gefahrstoffverordnung, welche am 13.11.2024 im Bundeskabinett beschlossen wurde, konnte durch intensive interessenpolitische Arbeit des GdW und der Regionalverbände ein Erfolg erzielt werden. Von bayerischer Seite wurden die Kontakte zum Wirtschafts- und zum Bauministerium genutzt. Ein vorgesehener Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten konnten verhindert werden. Prüfungen sind somit nur noch erforderlich, wenn Anhaltspunkte für Asbest vorliegen.
In Bayern stand man auch im Jahr 2024 in regelmäßigem Austausch mit Staatsminister Bernreiter sowie weiteren Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Im Ministerium habe man verlässliche Ansprechpartner; dies gewährleistet Kontinuität in der politischen Interessenvertretung des Verbandes.
Der VdW Bayern hat zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Stellung genommen und die Anforderungen der Wohnungswirtschaft entsprechend herausgearbeitet. Breite Unterstützung erhielt der Verband dabei vom Bayerischen Städtetag. Der VdW Bayern hat Vorschläge zur Senkung der Baukosten und zur Entbürokratisierung eingereicht, und in diesem Zusammenhang u. a. einen niedrigeren Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau angeregt.
Zur Vermeidung weiter steigender Baukosten wurden in Bayern insgesamt 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp-E gestartet. Ziel ist es, Bauten mit einfacheren und bezahlbareren Kriterien zu realisieren. Die Umsetzung dieser Pilotprojekte stellt einen ersten Praxistest dar.
Der VdW Bayern hat sich an der gemeinsamen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr und des Wirtschaftsausschusses am 16.04.2024 zum Thema „Lage und Perspektive der Bauwirtschaft in Bayern“ beteiligt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Bayern eine gute Förderkulisse. Durch die Betätigung von Bauträgern und kleineren Baufirmen im geförderten Wohnungsbau kam es jedoch zu einer deutlichen Überzeichnung der Fördermittel für 2024. Es wird an neuen Wohnraumförderungsbestimmungen für 2025 gearbeitet, die auch die Bedürfnisse der sozial orientierten Wohnungsunternehmen besser berücksichtigen soll. Zudem fand ein Austausch des Verbands mit dem Bauministerium zur beihilferechtlichen Gestaltung der Wohnungsbauförderung statt.
Am 28.11.2024 wurde eine Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung beschlossen, wonach kleine und mittlere kommunale Wohnungsunternehmen davon befreit werden, ihre Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Dies wurde unter anderem vom VdW Bayern in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Städtetag gefordert, um kleine und mittlere Unternehmen in der Folge auch von der gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befreien.
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Der Verbandsrat ließ sich in jeder Sitzung von den bayerischen Vertretern in den GdW-Gremien über die Arbeit des Bundesverbandes informieren.
Konferenz der Verbände
In der Konferenz der Verbände werden Fragen und Herausforderungen sowie die jeweilige Rolle von GdW und Regionalverbänden diskutiert.
Die Wohnungswirtschaft soll ihren Gebäudebestand bis 2040 klimaneutral modernisieren. Dieses Ziel werden viele Mitgliedsunternehmen unter den gegebenen Bedingungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht erreichen. Im politischen Raum wird dies bei verschiedenen Gelegenheiten, z. B. bei den parlamentarischen Abenden, platziert. Der GdW hat zur Bekräftigung unserer Anliegen die Kampagne „Weil wir keine Zeit mehr haben …“ geführt. Hierbei hatten sich Wissenschaftler mit der Klimawende beschäftigt und dabei festgestellt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung durch die Wohnungsunternehmen nicht zu erreichen sind. Die Kampagne konnte auch mit Mitteln von Mitgliedsunternehmen der Regionalverbände finanziert werden. Erörtert wurde zudem der Verkauf von Aareon an eine internationale Fondsgesellschaft. Bei den Mitgliedsunternehmen hat dies zu großer Verunsicherung geführt, da nicht abzusehen ist, wie sich der Wettbewerb bei Softwareprodukten entwickeln wird.
2025 wird beim GdW ein neues Corporate Design eingeführt. In der Konferenz der Verbände wurden verschiedene Vorschläge präsentiert. Die Entscheidung ist auf ein modernes Liquid Branding gefallen, das für alle Anwendungen (insbesondere auch für Social Media-Aktivitäten) geeignet ist und für das der GdW und die Regionalverbände sowohl das Nutzungs- als auch das Urheberrecht haben.
Konferenz der Prüfungsdirektoren
Ein zukunftsgerichtetes Thema bleibt die strategische Weiterentwicklung der Prüfungsverbände und die Digitalisierung der Prüfung. Ziel ist es, modern, effizient und attraktiv für Mitarbeitende und Mitgliedsunternehmen zu sein und dabei alle Prüfungsverbände im GdW-Verbund unabhängig von ihrer Größe und ihrer strategischen Innovationskraft mitzunehmen.
Die Konferenz der Prüfungsdirektoren begleitete fachlich die Erstellung der Arbeitshilfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung des GdW. Zudem wurde klargestellt, dass die Klimastrategie der Wohnungsunternehmen künftig Bestandteil der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sein wird. Im Hinblick auf die ESG-Anforderungen der Banken war man ebenfalls tätig und wird hier einen GdW-Standard für die Berichterstattung veröffentlichen, welcher die Besonderheiten der Wohnungsunternehmen berücksichtigt.
Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Prüfung beschäftigt und ein Testprojekt gestartet. Ein externer Anbieter wird dies zudem mit einer Studie begleiten. Darüber hinaus ging es um die Neufassung eines Rechnungslegungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei der Modernisierung von Gebäuden. Dieser wurde in enger Abstimmung mit dem GdW und den Regionalverbänden fortentwickelt, um die speziellen Anforderungen bei der bilanziellen Aktivierung energetischer Maßnahmen bei Wohnungsunternehmen abzubilden.
Intern war die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden in der Wirtschaftsprüfung ein großes Thema. Das Schulungskonzept des GdW wurde grundlegend überarbeitet. Dies betrifft sowohl die inhaltliche Ausgestaltung als auch die Durchführung. Die Schulungen sollen künftig auch digitaler und dezentraler erfolgen.
Wirtschaftsplan und Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der Verbandsratssitzung am 20.03.2024 genehmigt und dem Verbandstag zur Feststellung vorgeschlagen.
Dem Prüfungsausschuss des Verbandsrates wurden in seinen Sitzungen am 17.07.2024 sowie am 25.09.2024 die Wirtschaftsberichte der VdW Bayern-Gruppe für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.05.2024 sowie bis 31.08.2024 zur laufenden Soll-/Ist-Kontrolle vorgelegt. In seiner Sitzung am 27.11.2024 beschäftigte sich der Prüfungsausschuss ausführlich mit der vorläufigen Abrechnung der Wirtschaftspläne der VdW Bayern-Gruppe für 2024 und mit den Entwürfen der Wirtschaftspläne für 2025.
In der Sitzung am 28.11.2024 diskutierte und genehmigte der Verbandsrat die vorläufige Abrechnung der Wirtschaftspläne für 2024 des VdW Bayern und seiner Gesellschaften sowie die Wirtschaftspläne für 2025.
Der Verbandsrat dankt den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre gute und effiziente Arbeit.
Stand der Beteiligungen
In seiner Sitzung am 18.07.2024 beschäftigte sich der Verbandsrat mit dem Beteiligungsbericht des Vorstandes, in dem die aktuellen Entwicklungen und die Perspektiven der nicht in den VdW Bayern integrierten Beteiligungen ausführlich dargestellt und erläutert wurden. Die Tätigkeit der in die VdW Bayern-Gruppe einbezogenen Gesellschaften unterliegt ebenfalls der erweiterten Aufsicht durch den Verbandsrat.
Geschäftsablauf
Der Vorstand berichtete in jeder Sitzung anhand eines schriftlichen Arbeitsberichtes über besondere Vorkommnisse, die Auftragslage, Störfälle und organisatorische Änderungen in den Vorstandsressorts Interessenvertretung und Dienstleistungen sowie Wirtschaftsprüfung und Prüfungsnahe Beratung. Aus den vorgelegten Personalberichten informierte sich der Verbandsrat über Zu- und Abgänge von Mitarbeitenden.
Im Mittelpunkt standen im Berichtszeitraum weiterhin die Sicherung der Leistungsfähigkeit des VdW Bayern und die Gewährleistung eines wirtschaftlichen Gebührengefüges für die Mitgliedsunternehmen. Die Seminare und Fachveranstaltungen werden weiterhin als hybride Formate angeboten. Um im engen Kontakt mit den Mitgliedsunternehmen zu bleiben, erfolgte auch im Jahr 2024 ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der digitalen Mitgliederdialoge. An der Digitalisierung der Organisation und der Abläufe wurde in der VdW Bayern-Gruppe intensiv weitergearbeitet.
Die Personalauslastung war in den meisten Bereichen der VdW Bayern-Gruppe sehr hoch. Die Prüfungsabwicklung im Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung erfolgte im Berichtsjahr planmäßig.
Die Zusammenarbeit zwischen Verbandsrat, Gesamtvorstand und der hauptamtlichen Verbandsführung war auch im Berichtsjahr einvernehmlich und kooperativ. Die Beratungen in den Verbandsratssitzungen führten zu konkreten Ergebnissen.
Der Verbandsrat dankt dem Verbandsvorstand und den nebenamtlichen Mitgliedern des Gesamtvorstandes für die im Geschäftsjahr 2024 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Der Dank gilt auch der qualifizierten Arbeit und der Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden des VdW Bayern in einem Jahr voller Herausforderungen. Bei allen Mitgliedsunternehmen, den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen bedankt sich der Verbandsrat für die Unterstützung.